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	<title>Fachinformationen-Recht.de</title>
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	<description>(Fach-)Artikel, Ratgeber, Wissen und Pressemeldungen zum Wehrrecht</description>
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		<title>Wehrpflichtrecht – Duale Ausbildung/ Duales Studium - VG  Darmstadt Beschluss vom 21.09.2010 (1 L 1146/10.DA).</title>
		<link>http://www.fachinformationen-recht.de/wehrrecht/wehrpflichtrecht-duale-ausbildung-duales-studium-vg-darmstadt-beschluss-vom-21-09-2010-1-l-1146-10-da_15068.html</link>
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		<description><![CDATA[Eigener Tenor der Entscheidung:Mit Urteil vom 21.09.2010 hat die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Darmstadt sinngemäß entschieden, dass es grundsätzlich offen bleiben kann, ob ein dualer Bildungsgang im Sinne des § 12 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3c) WPflG nur dann vorliegt, wenn neben einem Hochschulabschluss durch sie betriebliche Ausbildung ein eigenständiger Abschluss erreicht wird. Denn jedenfalls muss bei der im Rahmen des § 80 Abs. 5 VwGO gebotenen Interessenabwägung dem Umstand, dass in absehbarer Zeit die Wehrpflicht ausgesetzt wird, besondere Bedeutung beigemessen werden. Die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Einberufungsbescheid werde daher angeordnet. Der Kläger muss seinen Dienst nicht &hellip;]]></description>
		<pubDate>Thu, 30 Sep 2010 16:22:58 +0100</pubDate>
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