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WEG-Experte Deckert erläutert im Videointerview das unerwartete Urteil

Drucken 19.04.2010, 10:03 Uhr, Mietrecht
(Freiburg, 19. April 2010) – Mit seinem Urteil zur Instandhaltungsrücklage, das bereits am 4. Dezember 2009 verkündet, jedoch erst am 16. Februar 2010 veröffentlicht wurde, traf der BGH die Immobilienverwalter mitten in der Erstellung der Jahresabrechnung. Nun ist die Verunsicherung innerhalb der Branche groß: Welche Neuerungen müssen dringend in der aktuellen Jahresabrechnung berücksichtigt werden? Und welche Konsequenzen drohen, sollte dies nicht gelingen? In einem Videointerview zur Instandhaltungsrücklage erläutert der WEG-Experte und Rechtsanwalt Dr. Wolf-Dietrich Deckert die Inhalte des Urteils und bezieht persönlich Stellung zur Entscheidung des BGH.

Das ganze Videointerview sowie weitere Informationen zum BGH-Urteil finden sich im BGH-Spezial auf dem Immobilienportal von Haufe-Lexware unter http://www.haufe.de/immobilien

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