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Mit welchen Kosten ist bei einer Studienplatzklage zu rechnen?
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03.03.2010, 11:45 Uhr, Jura Studium und Karriere
Eine Studienplatzklage sollte eine gut überlegte Investition sein, da die Gesamtkosten in den seltensten Fällen vorher abgeschätzt werden können. Grundsätzlich setzen sich die Kosten einer Studienplatzklage aus den aktiven Gerichtskosten und den passiven Verwaltungskosten der akademischen Institution der gegenüberstehenden Anwälte sowie die Kosten des eigenen Rechtsanwaltes. Vorab ist es sehr schwer zu sagen, was insgesamt für eine erfolgreiche Studienplatzklage investiert wird. Die zuständigen Gerichte variieren den Streitwert des Verfahrens unterschiedlich hoch. Die davon unabhängige Kosten Investitionsrechnung lässt sich ebenfalls schwer beziffern, da sie von Klage zu Klage unterschiedlich hoch angesetzt werden. Ebenfalls richten sich die Kosten der zu verklagenden Bildungseinrichtung danach, ob die Institution über einen Rechtsbeistand verfügt. Wenn dies der Fall ist, kann bei einer Niederlage ein zusätzlicher Kostenfaktor anfallen. Die einzigen Kosten, die sich im Voraus am ehesten abschätzen lassen sind die Anwaltskosten, da sie sich in der Regel nach dem Anwaltsvergütungsgesetz richten. Gewöhnlich trägt der Kläger die gesamte finanzielle Verantwortung, in seltenen Fällen werden solche Verfahren aber auch von Rechtsschutzversicherungen übernommen.
Wer sich vor dem hohen finanziellen Risiko einer Studienplatzklage scheut, kann darüberhinaus einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe beantragen. Einkommensschwächeren Personen wird teilweise zur Durchführung des Gerichtsverfahrens eine Form der finanziellen Unterstützung gewährleistet. In den meisten Fällen wird zwar nicht der komplette Betrag übernommen, jedoch werden teilweise recht kostenintensive Anteile der Prozesskosten übernommen. Wer mit dem Gedanken spielt, sich für einen Studienplatz einzuklagen und der Meinung ist, dass er gegebenenfalls finanzielle Unterstützung erwarten kann, sollte dies am besten zu Beginn mit seinem Anwalt besprechen, da er in diesem sowie allen anderen Fragen noch genauere Informationen geben kann.
Wer sich vor dem hohen finanziellen Risiko einer Studienplatzklage scheut, kann darüberhinaus einen Anspruch auf Prozesskostenhilfe beantragen. Einkommensschwächeren Personen wird teilweise zur Durchführung des Gerichtsverfahrens eine Form der finanziellen Unterstützung gewährleistet. In den meisten Fällen wird zwar nicht der komplette Betrag übernommen, jedoch werden teilweise recht kostenintensive Anteile der Prozesskosten übernommen. Wer mit dem Gedanken spielt, sich für einen Studienplatz einzuklagen und der Meinung ist, dass er gegebenenfalls finanzielle Unterstützung erwarten kann, sollte dies am besten zu Beginn mit seinem Anwalt besprechen, da er in diesem sowie allen anderen Fragen noch genauere Informationen geben kann.
Autor / Kontakt:
Frau Alexander Schmidt
10707 Berlin
URL: http://www.medizinstudium-einklagen.de/
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