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	<title>Fachinformationen-Recht.de</title>
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	<description>(Fach-)Artikel, Ratgeber, Wissen und Pressemeldungen zum Erbrecht</description>
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		<title>Neues Erbrecht - Berücksichtigung von Pflegeleistungen im Erbfall</title>
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		<description><![CDATA[Noch immer werden viele ältere Menschen nicht im Altenheim sondern in Privathaushalten von Angehörigen gepflegt. Dies übernimmt oft eins von mehreren Kindern. Beim Erbfall blieb das in der Vergangenheit oft unberücksichtigt, z.B. weil die Aufopferung eines Kindes im Testament nicht entsprechend berücksichtigt wurde oder überhaupt kein Testament errichtet wurde. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber 2010 die Vorschrift des § 2057a des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) modifiziert. Vorher galt die Regelung, dass bei gesetzlicher Erbfolge eine Ausgleichung für Pflegeleistungen unter den Abkömmlingen des Erblassers nur dann erfolgte, wenn die Pflege unter Verzicht auf berufliches Einkommen während längerer Zeit erbracht wurde. Diese &hellip;]]></description>
		<pubDate>Mon, 07 Nov 2011 11:25:34 +0100</pubDate>
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