<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?>
<rss version="2.0" xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom">
	<channel>
	<atom:link href="http://www.fachinformationen-recht.de/auslaender-und-asylrecht/feed.xml" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<title>Fachinformationen-Recht.de</title>
	<link>http://www.fachinformationen-recht.de/auslaender-und-asylrecht/</link>
	<description>(Fach-)Artikel, Ratgeber, Wissen und Pressemeldungen über das Ausländer und Asylrecht</description>
	<item>
		<title>Aufenthaltsrecht und Daueraufenthalt in der EU</title>
		<link>http://www.fachinformationen-recht.de/auslaender-und-asylrecht/aufenthaltsrecht-und-daueraufenthalt-in-der-eu_27701.html</link>
		<guid>http://www.fachinformationen-recht.de/auslaender-und-asylrecht/aufenthaltsrecht-und-daueraufenthalt-in-der-eu_27701.html</guid>
		<description><![CDATA[Gehört man einem EWR- Staat (alle Mitgliedstaaten der EU einschließlich Island, Norwegen, Liechtenstein) oder der Schweiz an, bedarf es für das in Österreich keines Visums. Allerdings ist der Zeitraum, für den das Aufenthaltsrecht verliehen wird, auf drei Monate beschränkt und stellt kein Recht auf Daueraufenthalt dar.Angehörige von unionsaufenthaltsberechtigten Personen, welche selbst nur Drittstaatsangehörige sind, erhalten nur auf Antrag eine sogenannte Aufenthaltskarte. Für Drittstaatsangehörige gibt es den Titel Daueraufenthalt-EG mit welchem ein immerwährendes Aufenthaltsrecht begründet wird.Dafür müssen diese Personen fünf Jahre ununterbrochen zur Niederlassung in Österreich berechtigt gewesen sein und zusätzlich die Integrationsvereinbarung – Modul 2 erfüllt haben. Bei der Berechnung &hellip;]]></description>
		<pubDate>Tue, 03 Jan 2012 22:05:48 +0100</pubDate>
			</item>
	
	</channel>
</rss>
